Verleihbedingungen
- AV-Medien und AV-Geräte aus dem Verleiharchiv des Medienzentrums stehen Interessenten aus dem Landkreis München zur Verfügung
- Die entliehenen AV-Medien dürfen nur im Inland in nicht-gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden und nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der Erziehung dienen.
- Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch, per Fax oder aber über unseren Internet Katalog bestellt werden. Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden. Oder Sie nutzen unser BMOD (Bildungs-Medien-On-Demand) Verleihsystem Medien per Mausklick.
- Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche.
- Für alle Bestellungen ist die Adresse der Schule bzw. der verantwortlichen Institution/Person notwendig unter Angabe der Mediennummer (Signatur) und des Titels des AV-Mediums sowie des gewünschten Termins.
- Der Benutzer versichert, daß er mit der Bedienung und pfleglichen Behandlung der AV-Medien und -Geräte vertraut ist.
- Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen AV-Medien und -Geräte in Höhe des Neuwerts, sowohl bei von ihm oder von Dritten verursachten Schäden als auch bei Verlust oder Untergang der überlassenen Gegenstände durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbare Ereignisse.
- Reparaturen dürfen nur vom Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
- Beanstandungen werden dem Entleiher nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das Medienzentrum vor.
- Der Entleiher verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen AV--Medien und -Geräte.
- Die Versandkosten trägt der Entleiher.
- Bestelltes, aber nicht geliefertes Leihgut muß erneut bestellt werden.
- Es wird darauf hingewiesen, daß das Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann. Für Vorführungen von AV-Medien. die Musik enthalten, sind in gewissen (seltenen) Fällen an die GEMA Gebühren zu entrichten.
- Zusätzliche Auskünfte können jederzeit eingeholt werden.