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Verleihbedingungen

  1. AV-Medien und AV-Geräte aus dem Verleiharchiv des Medienzentrums stehen Interessenten aus dem Landkreis München zur Verfügung
  2. Die entliehenen AV-Medien dürfen nur im Inland in nicht-gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden und nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der Erziehung dienen.
  3. Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch, per Fax oder aber über unseren Internet Katalog bestellt werden. Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden. Oder Sie nutzen unser BMOD (Bildungs-Medien-On-Demand) Verleihsystem Medien per Mausklick.
  4. Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche.
  5. Für alle Bestellungen ist die Adresse der Schule bzw. der verantwortlichen Institution/Person notwendig unter Angabe der Mediennummer (Signatur) und des Titels des AV-Mediums sowie des gewünschten Termins.
  6. Der Benutzer versichert, daß er mit der Bedienung und pfleglichen Behandlung der AV-Medien und -Geräte vertraut ist.
  7. Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen AV-Medien und -Geräte in Höhe des Neuwerts, sowohl bei von ihm oder von Dritten verursachten Schäden als auch bei Verlust oder Untergang der überlassenen Gegenstände durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbare Ereignisse.
  8. Reparaturen dürfen nur vom Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
  9. Beanstandungen werden dem Entleiher nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das Medienzentrum vor.
  10. Der Entleiher verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen AV--Medien und -Geräte.
  11. Die Versandkosten trägt der Entleiher.
  12. Bestelltes, aber nicht geliefertes Leihgut muß erneut bestellt werden.
  13. Es wird darauf hingewiesen, daß das Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann. Für Vorführungen von AV-Medien. die Musik enthalten, sind in gewissen (seltenen) Fällen an die GEMA Gebühren zu entrichten.
  14. Zusätzliche Auskünfte können jederzeit eingeholt werden.